TSG Bokel e.V. 1921


Mitgliedschaft - Jahresbeiträge

Aufnahmeantrag

Datenschutz

Beitragsermäßigungen in begründeten Fällen nur mit Antrag an den Vorstand.
(Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose)

Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich im Juni ein.


Satzungsauszug

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person werden. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied des Vereins ist schriftlich zu stellen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wirkt jedoch bereits bei Abgabe des Antrages beim Vorstand oder dem Übungsleiter. Eine Ablehnung der Aufnahme erfolgt schriftlich. Gründe werden nicht angegeben.

§ 3 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Kündigung (per Einschreiben) an den Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten,
  2. durch den Tod,
  3. durch Ausschluss aus dem Verein.

§ 8 Beiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag (Kalenderjahr) wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Der Einzug des Beitrages erfolgt durch ein jährliches Abbuchungsverfahren. Wird von einem Mitglied eine Abbuchungsermächtigung nicht erteilt, so werden zum Vereinsbeitrag die evt. anfallenden Verwaltungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Rückständige Beiträge, die trotz schriftlicher Mahnung nicht gezahlt werden, können auf Kosten des Säumigen zwangsweise eingezogen werden.
  4. Bei Verlust der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss endet die Beitragspflicht erst mit Ende der Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bokel im Februar 2020